LWB-Rat bekräftigt Einsatz für Religionsfreiheit

18. Jun. 2013
Mikka McCracken (li.) präsentiert die Erklärung zu Religions- und Glaubensfreiheit. © LWB/S. Gallay

Mikka McCracken (li.) präsentiert die Erklärung zu Religions- und Glaubensfreiheit. © LWB/S. Gallay

Engagement der Kirchen soll ausgebaut werden

(LWI) Der Rat des Lutherischen Weltbundes (LWB) hat auf seiner Tagung am 17. Juni 2013 in Genf (Schweiz) seine Mitgliedskirchen und die ökumenische Gemeinschaft aufgerufen, ihren Einsatz für die Religions- und Glaubensfreiheit zu verstärken. In vielen Ländern der Welt würde Menschen die freie Ausübung ihrer Religion verwehrt oder eingeschränkt, heisst es in einer Öffentlichen Erklärung des Rates. Religiöse Intoleranz sei ausserdem bis zum heutigen Tag Ursprung unfassbarerer Gewalt und unermesslichen Leids.

Kirchen müssten in der ökumenischen Gemeinschaft bei der Förderung und der Verteidigung der Religionsfreiheit in ihren jeweiligen Gesellschafen wie international umfassend kooperieren. Die Mitgliedskirchen und der LWB werden in der Erklärung aufgerufen, bei staatlichen und religiösen Autoritäten zu intervenieren, wenn religiöse Freiheiten beschnitten werden.

Situation in vielen Ländern besorgniserregend

Die Auswirkung von Einschränkungen der Religionsfreiheit und religiöser Intoleranz seien verheerend, betont die Erklärung mit Verweis auf den Sonderberichterstatter der Menschenrechtskommission über Religions- und Weltanschauungsfreiheit. So seien in letzter Zeit gewalttätige Ausschreitungen gegen Kirchen in Indonesien, Tansania und Nigeria zu beobachten gewesen, von denen auch LWB-Mitgliedskirchen betroffen sind. Ratsmitglieder dieser Kirchen berichteten während der Beratungen des LWB-Rates eindrücklich von der Situation in ihrer Heimat. In anderen Ländern würden Gesetze ausgenutzt, um sich an religiösen Minderheiten zu rächen. Auch an Entführungen und Verhaftungen von KlerikerInnen in Syrien und Iran erinnert das Dokument, das als Öffentliche Erklärung den höchsten Rang von Verlautbarungen des LWB-Rates besitzt.

Lange Tradition im Einsatz für Religionsfreiheit

Das Dokument erinnert auch daran, wie grundlegend das Engagement des LWB für das Recht auf Religionsfreiheit in der Entwicklung des LWB war. Schon vor der Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte 1948 habe sich der LWB auf seiner ersten Vollversammlung 1947 in Lund dafür eingesetzt, dass Flüchtlinge und Minderheiten ihre Religion in ihrer eigenen Muttersprache und in der Praxis ihrer eigenen Konfession ausüben dürften. Der lutherischer Pfarrer Frederik Nolde sei ausserdem ein Vater des 18. Artikels der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte gewesen, in dem die Religionsfreiheit niedergelegt ist.

Die auf der Ratstagung einstimmig beschlossene Öffentliche Erklärung fasst erstmals die diversen Positionierungen des LWB zur Religions- und Glaubensfreiheit der letzten sieben Jahrzehnte in einem Dokument zusammen.

Unterstützung für die Vereinten Nationen

Neben dem Aufruf an die Kirchen hat der LWB auch den Vereinten Nationen seine Kooperation und Unterstützung für Mechanismen versichert, die die Religionsfreiheit beschützen und ausbauen. Besonders hob der Rat die wichtige Rolle des UN-Sonderberichterstatters hervor.

Die Öffentliche Erklärung des LWB-Rates betont mehrfach die Notwendigkeit, sich auch über Religionsgrenzen hinweg gemeinsam für Religionsfreiheit einzusetzen. Ausdrücklich wird auch erwähnt, dass Religionsfreiheit auch das Recht, seine Religion zu wechseln, religiöse Symbole öffentlich zur Schau stellen zu dürfen oder keiner Religion zu folgen, umfasst.  

 

 

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