UN-Menschenrechtsrat: LWB fordert Sonderberichterstatter für Menschenrechte und Klimawandel

17. Sep. 2021
Eine Gruppe von Gärtnerinnen und Gärtnern arbeitet 2019 in einer Baumschule im Minawao-Lager für nigerianische Flüchtlinge in Kamerun. Die auf 20 sogenannten „Grünflächen“ gepflanzten Bäume liefern in einem fünfjährigen Pflanz- und Erntezyklus Brennholz, Material für den Bau von Dächern und tragen dazu bei, die Umweltbelastung in und um Minawao zu verringern. Die Flüchtlinge werden vom LWB in Zusammenarbeit mit einer Reihe von Partnern unterstützt. Foto: LWB/Albin Hillert

Eine Gruppe von Gärtnerinnen und Gärtnern arbeitet 2019 in einer Baumschule im Minawao-Lager für nigerianische Flüchtlinge in Kamerun. Die auf 20 sogenannten „Grünflächen“ gepflanzten Bäume liefern in einem fünfjährigen Pflanz- und Erntezyklus Brennholz, Material für den Bau von Dächern und tragen dazu bei, die Umweltbelastung in und um Minawao zu verringern. Die Flüchtlinge werden vom LWB in Zusammenarbeit mit einer Reihe von Partnern unterstützt. Foto: LWB/Albin Hillert

Stärkere internationale, mit Menschenrechten kompatible Antwort auf den Klimawandel 

GENF, Schweiz (LWI) – Als Mitglied des Geneva Interfaith Forum on Climate Change, Environment and Human Rights (GIF) hat der Lutherische Weltbund (LWB) den UN-Menschenrechtsrat aufgefordert, ein Sonderberichterstatter-Mandat für Menschenrechte und Klimawandel einzurichten.

Eine Person mit Sonderberichterstatter-Mandat würde u. a. die negativen Auswirkungen des Klimawandels auf die Menschenrechte und die Würde des Menschen ansprechen, betroffene Gemeinschaften konsultieren und einen Beitrag zur Stärkung der internationalen, an ethischen Grundsätzen ausgerichteten Antwort auf den Klimawandel unter Berücksichtigung der Menschenrechte leisten.

Alexandra Masako Goossens-Ishii, Programmkoordinatorin für nachhaltige Entwicklung bei Soka Gakkai, hat am 14. September dem Menschenrechtsrat die entsprechende Erklärung im Namen des GIF vorgetragen. 

„Der Klimawandel beeinträchtigt direkt und indirekt die umfassende und effektive Wahrnehmung der Menschenrechte“, so Elena Cedillo, Programmreferentin für Klimagerechtigkeit beim LWB. Der letzte IPCC-Bericht hat erneut die katastrophalen Auswirkungen der globalen Erwärmung bestätigt.

„Wenn der globale Temperaturanstieg nicht auf 1,5°C beschränkt wird, sind irreversible Veränderungen der Ökosysteme, der menschlichen Gesundheit und unseres Wohlergehens die Folge“, sagte Cedillo. „Der Menschenrechtsrat muss den Klimawandel permanent, umfassender und nachhaltig angehen.“

 

Erklärung über die Einrichtung eines Sonderberichterstatter-Mandats für Menschenrechte und Klimawandel und über die globale Anerkennung des Rechts auf eine gesunde Umwelt

Im Namen des Geneva Interfaith Forum on Climate Change, Environment and Human Rights (GIF) danken wir der Hochkommissarin für ihre mündlichen aktuellen Informationen über die sich verschärfenden Folgen der Klimakrise und die Forderung, die Menschenrechte in den Mittelpunkt unserer Klimaaktionen zu stellen. 

Der aktuelle IPCC-Bericht zeigt eindeutig, dass „der Wandel unseres Klimas flächendeckend und schnell stattfindet, sich weiter verstärkt und es innerhalb eines Zeitraums von mehreren tausend Jahren kein vergleichbares Ereignis gegeben hat.“ Dies gefährdet immer stärker das Recht auf ein Leben in Würde von Menschen in besonders gefährdeten Lebenssituationen.

Seit 2010 hat das GIF sich für die Einrichtung eines Sonderberichterstatter-Mandats für Menschenrechte und Klimawandel eingesetzt. Wir glauben, dass dieses Mandat auf der 48. Sitzung erteilt werden sollte, um u. a. die negativen Auswirkungen des Klimawandels auf die Menschenrechte und die Würde des Menschen anzusprechen, betroffene Gemeinschaften zu konsultieren und einen Beitrag zur Stärkung der internationalen, an ethischen Grundsätzen ausgerichteten Antwort auf den Klimawandel unter Berücksichtigung der Menschenrechte zu leisten. 

In dieser Hinsicht sind wir gespannt auf die Beteiligung von COP-15-Staaten an weiteren Diskussionen über OP15 der Resolution zu Menschenrechten und Klimawandel (A/HRC/47/L.19) während dieser Sitzung.  

Wir sind ebenfalls der festen Überzeugung, dass jetzt die globale Anerkennung des Rechts auf eine sichere, saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt erfolgen muss. Es ist an der Zeit, dass der Menschenrechtsrat handelt.

Die 48. ordentliche Sitzung des UN-Menschenrechtsrats findet vom 13. September bis 8. Oktober 2021 statt. Der LWB beteiligt sich an diesen Sitzungen durch Stellungnahmen, Nebenveranstaltungen und andere Aktivitäten. Dies ist ein integraler Bestandteil der LWB-Advocacyarbeit.

Von LWB/A. Weyermüller. Deutsche Übersetzung: Detlef Höffken