Schweden: Inklusive und demokratische Kirchenwahlen

22. Sep. 2021
Eine Warteschlange während der Kirchenwahlen vor der St. Pers Kirche in Uppsala, Schweden. Foto: Magnus Aronson/Ikon

Eine Warteschlange während der Kirchenwahlen vor der St. Pers Kirche in Uppsala, Schweden. Foto: Magnus Aronson/Ikon

An Kirchenwahlen sollen alle teilnehmen können

UPPSALA, Schweden/GENF (LWI) – Die Schwedische Kirche, eine Mitgliedskirche des Lutherischen Weltbundes (LWB), hat vom 6. bis 19. September eine Kirchenwahl durchgeführt. Die größte Glaubensgemeinschaft in Schweden, die bis 2000 eine Staatskirche war, führt ihre Kirchenwahlen heute eigenverantwortlich durch und bemüht sich um eine hohe Beteiligung der rund fünf Millionen wahlberechtigten Mitglieder.

„In diesem Jahr lag die Wahlbeteiligung bei 17,4 Prozent“, berichtet Jiang Millington, die bei der Schwedischen Kirche für die Kommunikation rund um die Kirchenwahlen zuständig ist. „Das ist etwas weniger als bei den Wahlen 2017, aber deutlich höher als bei den Wahlen in den 2000ern. Damals lag die Wahlbeteiligung zwischen 11 und 14 Prozent.“

Das inklusive Konzept der Schwedischen Kirche für die Wahlen beinhaltet unter anderem, dass die Informationen zu den Wahlen in insgesamt 16 Sprachen und in einfacher Sprache zur Verfügung gestellt wurden und dass die Informationen auf der Website der Kirche per Vorlese-Funktion und in Gebärdensprache abgerufen werden konnten. Zudem kann nicht nur am Wahltag selbst gewählt werden, sondern auch per vorzeitiger Stimmabgabe, per Briefwahl und durch eine oder einen Bevollmächtigten. „Es ist wichtig, allen Mitgliedern mit Stimmrecht in der Kirchenwahl die gleichen Möglichkeiten zu bieten“, erläutert Millington. „Denn es geht um unser demokratisches Erbe.“

Ein weiterer Aspekt dieses Erbes sind die Nominierungsgruppen, die für eine breite Vertretung der Bevölkerung in der Kirche sorgen sollen. Diese Nominierungsgruppen sind Zusammenschlüsse oder Interessengruppen, die speziell dafür gegründet und geformt werden, um an den Kirchenwahlen teilzunehmen. Jede Person, die sich einbringen möchte, kann sich einer bereits bestehenden Gruppe anschließen oder aber zusammen mit anderen eine neue Gruppe gründen.

Letzten Endes sind es die Mitglieder der Schwedischen Kirche, die durch ihre Stimme für eine bestimmte Nominierungsgruppe entscheiden, wie mit den verschiedenen Angelegenheiten der Kirche verfahren wird.

„Es ist sehr wichtig, dass die Schwedische Kirche als Organisatorin der Wahlen die demokratischen Prozesse achtet und den 601 Nominierungsgruppen gegenüber, die sich für die Wahl aufgestellt haben, neutral bleibt“, sagt Millington.

Vertretung auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene

Während die Generalsynode mit ihren 251 Delegierten das Leitungsgremium der Schwedischen Kirche auf nationaler Ebene ist, fanden auch auf der regionalen Ebene Wahlen für die Diözesanräte und auf lokaler Ebene Wahlen für die Gemeinderäte statt. „Auf allen Ebenen werden die Kandidierenden von den Wahlberechtigten durch Direktwahl für eine vierjährige Amtszeit gewählt“, erklärt Millington.

Die Aufgaben der gewählten Mitglieder der Leitungsgremien auf nationaler Ebene, auf Ebene der Diözese und auf Ebene der Gemeinde umfassen die Festlegung der operativen Prioritäten und der Finanzen. Lehre und Glaubensfragen hingegen werden von den kirchlichen Amtsträgerinnen und Amtsträgern, also von Bischöfinnen und Bischöfen, Pfarrerinnen und Pfarrern und Diakoninnen und Diakonen, festgelegt.

„Alles was mit Glaubensfragen, mit den Gottesdiensten oder mit den ökumenischen Beziehungen der Schwedischen Kirche zu tun hat, wird von der Kommission für die Glaubenslehre erörtert, bevor die Generalsynode einen Beschluss fassen kann“, führt Millington aus. „Dieser Kommission für die Glaubenslehre gehören die 14 Bischöfinnen und Bischöfe sowie acht weitere Theologie-Fachleute an. Sie kann daher als Garant gegen allzu schnelle oder radikale Veränderungen bei internen Angelegenheiten der Kirche angesehen werden.“

Von LWB/A. Weyermüller. Deutsche Übersetzung: Andrea Hellfritz