LWB begrüßt drei neue Mitgliedskirchen

3. Jul. 2018
LWB-Ratsmitglieder stimmen für die Aufnahme der drei neuesten LWB-Mitgliedskirchen. Foto: LWB/ Albin Hillert

LWB-Ratsmitglieder stimmen für die Aufnahme der drei neuesten LWB-Mitgliedskirchen. Foto: LWB/ Albin Hillert

LWB vergrößert geographische Reichweite bis Kuba

Genf (LWI) – Drei neue Mitgliedskirchen wurden bei der Ratstagung als neue Mitglieder im Lutherischen Weltbund (LWB) begrüßt: die Lutherische Kirche Christi (Indien), die Vereinigte Evangelische Kirche in Kuba – Lutherische Synode und die Augustinische Lutherische Kirche von Guatemala. Damit steigt die Zahl der LWB-Mitgliedskirchen auf 148, verteilt auf 99 Länder.

„Wir heißen Sie willkommen auf der Reise des LWB, die auf Gemeinsamkeit und Solidarität beruht. Mit Christus in unserer Mitte und im Festhalten am Geschenk der Befreiung durch die Gnade Gottes sind Sie eingeladen, Ihre Gaben einzubringen in unsem Streben nach Gerechtigkeit, Frieden und Versöhnung in unserer Welt“, sagte LWB-Generalsekretär Pfarrer Dr. h.c. Dr. h.c. Martin Junge als der Rat die neuen Mitglieder aufgenommen hatte.

Die Lutherische Kirche Christi (Indien) umfasst 54 Gemeinden und Begegnungszentren in sechs indischen Bundesstaaten. Für die Gemeinden gibt es 18 ordinierte Pfarrerinnen und Pfarrer, sowie 18 Predigerinnen und Prediger. Die Kirche hat knapp über 2.700 Mitglieder.

Die Vereinigten Evangelische Kirche in Kuba – Lutherische Synode ist nun auch ein weiteres Land im LWB vertreten. Die Kirche hat 1.500 Mitglieder, verteilt auf 11 Gemeinden in sieben Provinzen. Es gibt sieben Pfarrerinnen und Pfarrer, einen Bischof und einen stellvertretenden Bischof, sechs ordinierte Diakoninnen und Diakone sowie 15 Predigerinnen und Prediger.

Die die Augustinische Lutherische Kirche von Guatemala hat 3.000 Mitglieder, die auf 17 Gemeinden in El Quiché, Cobán, Alta Verapáz, Petén und Guatemala Stadt verteilt sind. Acht ordinierte Pfarrer tun ihren Dienst in dieser Kirche aber auch 16 Gesundheitsarbeiter und zahlreiche Freiwillige.

Kirchen, die sich um eine Mitgliedschaft im LWB bewerben, müssen die Lehrgrundlage des LWB anerkennen, eine selbständige Körperschaft sein und aus mehr als einer Ortsgemeinde bestehen. Der LWB-Rat muss die Mitgliedschaft einer neuen Mitgliedskirche in einer zweiten Abstimmung zwei Jahre nach der ursprünglichen positiven Abstimmung über die Mitgliedschaft bestätigen.

 

 

Die LWB-Ratstagung 2018 findet vom 27. Juni bis 2. Juli in Genf statt. Sie steht unter dem Thema „Umsonst habt ihr‘s empfangen, umsonst gebt es auch“ (Matthäus 10,8). Der LWB-Rat tagt einmal im Jahr und ist zwischen den Vollversammlungen das höchste Beschlussgremium des LWB: Mitglieder im Rat sind der LWB-Präsident, der Vorsitzende des Finanzausschusses und 48 Vertreterinnen und Vertreter der LWB-Mitgliedskirchen aus den sieben Regionen.