Lutherische Präsenz im öffentlichen Raum

21. Jun. 2016
LWF/P. Mumia

LWF/P. Mumia

LWB-Rat verabschiedet Studiendokument

WITTENBERG, Deutschland/GENF, 21. Juni 2016 – Der Lutherische Weltbund (LWB) hat ein Studiendokument verabschiedet, das sich mit den Gründen und den Orten lutherischer Präsenz und Aktivität im öffentlichen Raum auseinandersetzt.

Der Rat nahm das Dokument mit dem Titel „The Church in the Public Space“ – „Die Kirche im öffentlichen Raum“ entgegen. Es war von einer Arbeitsgruppe vorbereitet worden und fordert die Mitgliedskirchen auf, sich mit dem Dokument auseinanderzusetzten und es als Werkzeug zur Auswertung und für Aktivitäten auf lokaler Ebene einzusetzen. Der Rat beauftragte das Büro der Kirchengemeinschaft in Genf, sich weiterhin für das öffentliche Engagement in den Mitgliedskirchen einzusetzen – nach Möglichkeit in Zusammenarbeit mit ökumenischen und interreligiösen Partnern.

Die Arbeitsgruppe, bestehend aus sieben Theologinnen und Theologen aus allen Regionen des LWB, erarbeitete das Studiendokument im Rahmen von Sitzungen, die seit November 2014 stattfanden. Die Mitglieder der Gruppe brachten Erfahrungen aus ihren jeweiligen Herkunftsländern und -regionen ein und bezogen sich auch auf Ergebnisse aus vorigen globalen LWB-Studienprozessen.

Das Studiendokument definiert öffentliches Engagement als „die andauernde Erwiderung der lutherischen Kirche auf die Freiheit, die uns in Christus gegeben wurde, um unseren Nächsten zu lieben und ihm zu dienen.“ Es weist darauf hin, dass das 500. Reformationsgedenken im Jahre 2017 die Gelegenheit bietet, dieses Engagement als wesentliches Merkmal des Luthertums zu festigen.

Das Studiendokument weist fünf Schlüsselaktivitäten aus, denen Lutheranerinnen und Lutheraner verpflichtet sind. Dies sind die beteiligungsorientierte Bewertung öffentlicher Belange; der Aufbau vertrauensvoller Beziehungen; das Hinterfragen von Ungerechtigkeiten; die Suche nach Zeichen der Hoffnung und die Befähigung von Menschen in Not.

Das Studiendokument unterstreicht die Verpflichtung des LWB dazu beizutragen, dass seine Mitgliedskirchen Teil von Netzwerken werden, die Solidarität stärken. Es stellt fest, dass die lutherische Unterscheidung zwischen dem weltlichen und dem geistlichen Reich die Kirche dazu aufruft, Gottes Gnade anzusehen als „wesentliches Zeichen unserer Kirche und einer der Beiträge für den öffentlichen Raum.“

Lutherische Kirchen wurden daran erinnert, dafür Sorge zu tragen, dass Religion nicht politisiert wird und dass religiöse Akteure Politik nicht instrumentalisierten. Es sei die Aufgabe der Kirchen – so das Studiendokument – „den öffentlichen Raum nicht zu dominieren, sondern zu warnen vor jeglicher Weltanschauung oder Religion, christlich oder anders, die den öffentlichen Raum in ideologischer Weise beherrschen will.“ Lutheraner unterstrichen Religionsfreiheit als Mittel, um den geistlichen Lebensbereich der Menschen vor unangemessener Beeinflussung zu schützen. Dies schließe die Verurteilung jeglicher Form von Gewalt, ob häuslich oder öffentlich, und jeglicher Hetze unter religiösem Deckmantel ein.

Das Studiendokument lädt Kirchen ein, sich einzusetzen für den öffentlichen Raum als „gerechten Ort“, an dem die Menschen gleichen Zugang zu gemeinschaftlichen Gütern und zu politischen Entscheidungsprozessen hätten. Ein solcher Ort sollte sicher sein, besonders für die Verletzlichen, und allen gesellschaftlichen Gruppierungen eine angemessene Teilhabe ermöglichen.