Burundi: Anwaltschaft für Frauenrechte

9. Mai 2023

In Zusammenarbeit mit anderen Akteuren der Zivilgesellschaft setzt sich der Lutherische Weltbund (LWB) im Rahmen des Universellen Periodischen Überprüfungsverfahrens (UPR) für die Durchsetzung von Menschenrechten in Burundi ein.  Gemeinsam koordinieren sie fünf Berichte, in denen es um Frauen, Mädchen und besonders gefährdete Gruppen geht.

Eine Delegation des LWB Burundi bei einem Besuch im Ökumenischen Zentrum in Genf im Vorfeld des UPR-Prozesses.

Eine Delegation des LWB Burundi bei einem Besuch im Ökumenischen Zentrum in Genf im Vorfeld des UPR-Prozesses. Foto: LWB/S. Gallay

UPR-Verfahren erhält Informationen aus erster Hand

(LWI) – Eine Delegation des LWB-Länderprogramms in Burundi hat an der Überprüfung der Menschenrechtssituation in dem Land teilgenommen. Im Rahmen des UPR, eines Mechanismus des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen zur Beurteilung der Menschenrechtslage in einem Land, hat der LWB fünf Berichte mit Informationen über die Situation von Mädchen und Frauen, über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, über die Gesundheitsversorgung und über die Behandlung von Frauen im Strafvollzug vorgelegt.

„Die zivilgesellschaftlichen Organisationen wissen das oft nicht, aber wir haben eine wichtige Aufgabe innerhalb des UPR-Prozesses“, sagte Melville Mugisha, LWB-Referent für Advocacy-Arbeit in Burundi. „Wir können die Menschenrechtslage in dem Land verbessern, indem wir dem Staat Burundi über diese UN-Plattform fundierte Empfehlungen zukommen lassen.“ 

Beschreibung der Wirklichkeit im Land

Am 4. Mai hat die Regierung von Burundi an dem Peer Review-Verfahren zur Beurteilung der Menschenrechtslage teilgenommen. Auf dieser Sitzung haben die UN-Mitgliedstaaten ihre Empfehlungen vorgelegt, und die zivilgesellschaftlichen Akteure hatten die Möglichkeit, durch die Vorlage eigener Parallelberichte die Menschen im Land selbst zu Wort kommen zu lassen. Der LWB hat in Zusammenarbeit mit seinen Partnern für diese Sitzung die Vorlage von fünf Berichten koordiniert.

„Der UPR-Prozess hilft, die internationale Aufmerksamkeit auf die Situation in Burundi zu lenken. Das Land scheint angesichts anderer globaler Krisen in Vergessenheit zu geraten“, sagte Ester Wolf, LWB-Advocacy-Referentin für Menschenrechte.

„Um einen Bericht zu schreiben, der die wirklichen Verhältnisse im Land beschreibt, hat der LWB in Burundi eine Schulung mit 22 Organisationen der Zivilgesellschaft koordiniert“, sagte Mugisha. „Die Empfehlungen beziehen sich in erster Linie auf Frauen, Mädchen und andere gefährdete Gruppen.“

Frauenrechte, Zugang zu Land

„Das ist das erste Mal, dass ich an diesem Mechanismus teilnehme“, sagte Gaudence Habonimana, die von einer lokalen Organisation zu der Schulung entsandt wurde. „Es freut mich, dass ich mich an der Ausarbeitung der Empfehlungen zu mehr Handlungsmacht für Frauen beteiligen konnte. Ich hoffe, dass der Staat Burundi jetzt Maßnahmen ergreift, um den Rechten der Frauen mehr Priorität zu geben, das gilt besonders für weibliche Strafgefangene.“

„Die auf dem Land lebenden Frauen sind eine wichtige Säule der Entwicklung Burundis“, sagte Mugisha. „Sie übernehmen 98 Prozent der landwirtschaftlichen Arbeit. Trotzdem haben sie nur eingeschränkten Zugang zu Produktivressourcen wie Grund und Boden. Sie haben weder das Recht am Eigentum, das sie erwirtschaften, noch das Recht zu entscheiden, wie das mit dem Land erzielte Einkommen verwendet wird.“

„Burundi hatte in den vergangenen Jahren mit einer Vielzahl von Problemen zu kämpfen. Der LWB hat sich deshalb vorrangig mit den Rechten von Frauen und Mädchen und generell mit wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten befasst. Das bedeutet das Recht auf Landbesitz, um Nahrungsmittel zu produzieren, auf Unterkunft, Kreditvergabe und mehr.

Darüber hinaus, so Wolf, gebe es noch weitere Missstände, z. B. die Rechte von Strafgefangenen. Diese befinden sich in einer schwierigen Situation, und Frauen sind die am stärksten gefährdete Gruppe, in erster Linie aufgrund ihrer Stigmatisierung. Darüber hinaus haben schwangere Frauen oft keinen Zugang zu einer adäquaten Gesundheitsversorgung oder Ernährung. Das sind schwerwiegende Probleme, die gelöst werden müssen.“

Vom Lokalen zum Globalen

Die LWB-Delegation hat ihre Parallelberichte den nationalen Delegationen auf der Sitzung des Menschenrechtsrats vorgelegt und hatte das formelle Recht, dazu Stellung zu nehmen und zu berichten. Zahlreiche der Ergebnisse der LWB-Untersuchung kamen während der UPR-Sitzung am 4. Mai zur Sprache.

„Es ist ermutigend zu sehen, dass Staaten, mit denen wir gesprochen haben, unsere Empfehlungen berücksichtigen“, sagte Mugisha. „Zahlreiche Länder haben Empfehlungen hinsichtlich der Rechte von Frauen und Mädchen ausgesprochen. Darunter auch mehrere nationale VertreterInnen, mit denen sich unsere Delegation getroffen hat.“

Sobald die Regierung von Burundi entschieden hat, welche Empfehlungen sie annimmt, werden der LWB und seine Partner aus der Zivilgesellschaft im Land ihre Durchführung auf lokaler und nationaler Ebene unterstützen.

„Der UPR-Prozess ist ein globaler Teil unserer Arbeit nach dem Grundsatz ‚vom Lokalen zum Globalen‘. Jetzt können wir uns wieder auf den lokalen Teil konzentrieren und direkt im Land etwas bewirken.“

LWB/T. Rakoto. Deutsche Übersetzung: Detlef Höffken, Redaktion: LWB/A. Weyermüller