Lutherischer Weltbund

Lutherische Welt-Information

18.05.2007
LWB bestätigt historische Erklärung zum bischöflichen Amt
 

LWB-Generalsekretär Noko: Erklärung von Lund ist kein Lehrdokument, sondern grundlegender Beitrag zur Diskussion

Lund (Schweden)/Genf, 18. Mai 2007 (LWI)
– Nach achtjähriger Vorbereitung hat der Rat des Lutherischen Weltbundes (LWB) bei seiner Tagung Ende März in Lund (Schweden) eine historische Erklärung zum bischöflichen Amt angenommen.

Der Titel des Dokuments lautet: „Das bischöfliche Amt im Rahmen der Apostolizität der Kirche. Erklärung von Lund. Lutherischer Weltbund – eine Kirchengemeinschaft.“ Die Erklärung von Lund entstand aus dem Bemühen zu klären, wie die lutherischen Kirchen Wesen und Auftrag des Aufsichtsamtes in der Kirche verstehen, wobei besonders berücksichtigt wurde, wie dieses Amt der Apostolizität der Kirche, also ihrer Kontinuität mit Christus und den Aposteln, dient.

Der LWB-Rat hatte 1999 den Auftrag für dieses Projekt erteilt, das vom LWB-Büro für Ökumenische Angelegenheiten in Zusammenarbeit mit der LWB-Abteilung für Theologie und Studien sowie dem Institut für Ökumenische Forschung in Strassburg (Frankreich) durchgeführt wurde. Es baut auf vorhergehenden Studien des LWB zum Thema auf, die 1983 und 1993 durchgeführt worden waren.

Im Jahr 2002 fand auf Malta eine Konsultation der lutherischen TeilnehmerInnen der ökumenischen Dialoge statt, an denen der LWB beteiligt ist. Aus dieser Konsultation ging die Erklärung von Malta hervor, die sich wesentlich auf Materialien aus den ökumenischen Dialogen stützt und allen LWB-Mitgliedskirchen zur Prüfung und Stellungnahme vorgelegt wurde. 2001 und 2002 wurden vier Regionalkonsultationen durchgeführt, die sich mit den Fragen auseinandersetzten, die jeweils für die Kirchen in der betreffenden Region von Belang sind.

Der neue Text, der dem Rat bei seiner Tagung vom 20. bis 27. März in Lund vorgelegt wurde, basiert auf der Erklärung von Malta sowie allen Rückmeldungen aus Regionen und einzelnen Kirchen. Im Rahmen der weiteren Diskussion während der Ratstagung wurden Änderungsanträge zum Text vom Programmausschuss für Ökumenische Angelegenheiten sowie von den Teilnehmerinnen der internationalen Konsultation lutherischer Bischöfinnen, Kirchenpräsidentinnen und Kirchenleiterinnen, die im Vorfeld der Ratstagung in Lund stattfand, vorgelegt und eingearbeitet. Die Erklärung von Lund wurde am 26. März einstimmig bestätigt. Mit dem neuen Papier liegt nun erstmals ein offizieller Text vor, der das moderne lutherische Verständnis zum Aufsichtsamt formuliert.

LWB-Generalsekretär Pfr. Dr. Ishmael Noko betonte, die Erklärung sei nicht als Lehrdokument intendiert, sie stelle vielmehr einen grundlegenden Beitrag zur Diskussion einer sowohl für die ökumenischen Beziehungen als auch innerhalb des LWB als Kirchengemeinschaft bedeutenden Frage dar.

Die Erklärung stellt fest, dass Personen im bischöflichen Amt die Aufgabe hätten, ihren Leitungsauftrag in partizipatorischer Form wahrzunehmen, und so einen kooperativen Stil der Amtsausübung zu fördern. Sie seien berufen, Demut und Schlichtheit vorzuleben. Ihr Amt wolle nicht beherrschen, es wolle dienen und die entschiedene Zuwendung zu denen, die am Rande der Gesellschaft stehen, üben. In Ausübung ihres Amtes müssten sie die nötige Zeit und den nötigen Raum für persönliches Gebet, Lernen und Erholung schaffen und damit auch das so notwendige Beispiel für alle Ordinierten wie auch Laien geben. (469 Wörter)

Der vollständige Text der Erklärung von Lund steht in englischer Sprache als PDF-Dokument auf der LWB-Webseite zur Verfügung.

Eine deutschsprachige Übersetzung der Erklärung von Lund wird in Kürze vorliegen.

 

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