Lutherischer Weltbund

Lutherische Welt-Information

24.06.2003
Kanada: Visaverweigerung behindert Teilnahme an Zehnter LWB-Vollversammlung
 

Generalsekretär Noko: Verhalten der Behörden nicht im Einklang mit internationaler Rolle Kanadas

Genf, 24. Juni 2003 (LWI)
- Könnte es dazu kommen, dass ein Teil der weltweiten Gemeinschaft des Lutherischen Weltbundes (LWB) von der Teilnahme an der Zehnten LWB-Vollversammlung ausgeschlossen bleibt, die vom 21. bis 31. Juli 2003 in Winnipeg (Kanada) stattfinden wird?

Im Rahmen der Vorbereitungen auf die Vollversammlung, zu der über 800 TeilnehmerInnen aus dem weltweiten Netzwerk des LWB erwartet werden, wird der Leitung des LWB und der gastgebenden Kirche, der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Kanada (ELKIK), immer häufiger davon berichtet, dass Visaanträge abgelehnt wurden. Etwa 35 Prozent der zur Teilnahme Eingeladenen brauchen für die Einreise nach Kanada ein Visum.

Bisher ist bekannt, dass Personen aus Bangladesch, der Demokratischen Republik Kongo, aus Eritrea, Kenia, Kolumbien, Sierra Leone, Tansania und der Tschechischen Republik betroffen sind. Zum Beispiel wurde vier der fünf eingeladenen TeilnehmerInnen aus Bangladesch sowie der gesamten Delegation aus Sierra Leone die Ausstellung eines Visums verweigert. Auch hochrangige KirchenvertreterInnen aus anderen Ländern, ein Mitglied des LWB-Rates sowie ein LWB-Mitarbeiter sind betroffen.

„Dieses Problem gibt uns Grund zu grosser Besorgnis“, so die Einschätzung des LWB-Generalsekretärs, Pfr. Dr. Ishmael Noko. „Raymond L. Schultz, der Nationalbischof der ELKIK, hat um ein Treffen mit dem Minister für Staatsbürgerschaft und Einwanderung gebeten, man hat ein solches Entgegenkommen jedoch nicht für nötig befunden.“

„In allen bisher vorliegenden Fällen wurden nur eine Reihe allgemeiner Gründe für die Ablehnung genannt“, so Peter Prove, Assistent des LWB-Generalsekretärs im Bereich Internationale Angelegenheiten und Menschenrechte. „Wir befürchten, dass die Visaanträge von TeilnehmerInnen aus verschiedenen anderen Ländern das gleiche Schicksal treffen könnte.“

Die Vollversammlung ist ein wichtiges Ereignis im Leben des LWB. Sie ist dessen höchstes Entscheidungsorgan und tritt nur einmal alle sechs Jahre zusammen. Von den 136 Mitgliedskirchen des LWB sind 133 berechtigt, eine jeweils eigene Delegation unterschiedlicher Grösse zu entsenden, die dann gemeinsam über Verpflichtungen des LWB entscheiden und dessen Prioritäten für die kommenden sechs Jahre festlegen. Die letzte Vollversammlung fand im Juli 1997 in Hongkong (China) statt, nur wenige Tage nach der Rückkehr Hongkongs unter chinesische Hoheit. Die chinesischen Behörden hatten damals allen TeilnehmerInnen Visa gewährt.

„Wir sind zutiefst enttäuscht“, stellt Prove fest. „Der internationale Ruf Kanadas, ein offenes Land zu sein, das im Blick auf viele globale Fragen eine progressive Linie vertritt, liess annehmen, dies sei der ideale Veranstaltungsort für eine Vollversammlung mit dem Thema ‚Zur Heilung der Welt‘“. Aus Anlass der Vollversammlung und ihres Themas wird die kanadische Regierung sogar eine Briefmarke herausgeben. Noko weist darauf hin, dass „andererseits die kanadischen Behörden ganzen nationalen Delegationen zur Vollversammlung oder grossen Teilen solcher Delegationen die Einreise verweigern.“

Für Noko, der in der Vergangenheit selbst sechs Jahre in Kanada gelebt hat, steht die Haltung der Behörden im Blick auf die Verweigerung der Einreise von VollversammlungsteilnehmerInnen aus bestimmten Ländern nicht im Einklang mit der internationalen Rolle Kanadas, wie er sie versteht. „Führende Persönlichkeiten der kanadischen Politik, einschliesslich ehemaliger Premierminister wie John Diefenbaker, Lester Pearson und Pierre Elliott Trudeau haben sich für die Anliegen der Entwicklungsländer engagiert und auf dem internationalen Parkett leiht Kanada seit langem seine Stimme denjenigen, die sonst kein Gehör finden.“ Er betont, dass Kanada durch die Ablehnung der Visaanträge von Personen aus bestimmten Ländern, „eine Situation [herbeiführt], wo VertreterInnen vorrangig der Kirchen im Norden an der Vollversammlung teilnehmen können, während die Delegierten vor allem aus den Entwicklungsländern im Süden fehlen werden.“

Bisher hat die kanadische Regierung auf die verschiedenen Versuche des LWB, die Situation zu klären, nicht reagiert. Insbesondere blieb ein vom 28. Mai datiertes Schreiben des LWB-Generalsekretärs an den Minister für Staatsbürgerschaft und Einwanderung, Denis Coderre, unbeantwortet, in dem an diesen appelliert wird, seinen Einfluss geltend zu machen, „um sicherzustellen, dass Delegierte und zur Teilnahme an der LWB-Vollversammlung Eingeladene die Möglichkeit erhalten, nach Kanada zu reisen, um dort gemeinsam zu arbeiten“. In seinem Schreiben informierte Noko Coderre weiterhin, es habe seit der ersten LWB-Vollversammlung in Lund (Schweden) 1947 „keinen einzigen Fall gegeben, wo ein/e Delegierte/r bei einer Vollversammlung die Einreisebestimmungen im Blick auf die zugelassene Länge des Aufenthalts missachtet hätte“.

Noko weist darauf hin, dass „die kanadischen Behörden von Anfang an über die Pläne für die LWB-Vollversammlung auf dem Laufenden gehalten worden sind“. Er betont, dass der vor Ort für die Organisation zuständige Ausschuss seit über einem Jahr mit dem Büro für Staatsbürgerschaft und Einwanderung Kanada in Ottawa in Kontakt steht, um Coderres Behörde über die LWB-Vollversammlung zu informieren. Der Ausschuss legt regelmässig aktualisierte Listen mit den Namen der zu erwartenden TeilnehmerInnen vor. Zudem wurden Zusicherungen gemacht im Blick auf eine Übernahme finanzieller und praktischer Verantwortung für die TeilnehmerInnen an der Vollversammlung durch den LWB, sowie für ihre Rückkehr in ihr Heimatland nach Beendigung der Vollversammlung. (777 Wörter)

 

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