LWB-Präsident Hanson würdigt Papst Benedikt XVI. für persönlichen Beitrag zur Gemeinsamen Erklärung
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Papst Benedikt XVI. (Mitte) und die Mitglieder der LWB-Delegation, 7. November 2005. © L’Osservatore Romano |
Rechtfertigungslehre gehört der ganzen Kirche
Der Präsident des Lutherischen Weltbundes (LWB), Bischof Mark S. Hanson, würdigte Papst Benedikt XVI. für seine persönliche Mitwirkung an der lutherisch/römisch-katholischen „Gemeinsamen Erklärung zur Rechtfertigungslehre“.
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LWB-Präsident Bischof Mark S. Hanson (li.) überreicht Papst Benedikt XVI. (re.) einen gerahmten Druck von Martin Luthers Morgensegen. © L’Osservatore Romano |
„Wir sind uns dessen bewusst, wie Sie selbst mit Unterstützung Papst Johannes Pauls II. aktiv dazu beigetragen haben, dass dieser ökumenische Meilenstein erreicht wurde“, betonte Hanson in einem Grusswort während einer Audienz bei Seiner Heiligkeit Papst Benedikt XVI. am Montag, 8. November. Hanson, Leitender Bischof der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Amerika (ELKA), leitete eine LWB-Delegation bei der ersten Privataudienz des Weltbundes bei Papst Benedikt XVI.
Zu der LWB-Delegation gehörten neben Hanson der Generalsekretär des LWB, Pfr. Dr. Ishmael Noko; Prof. Dr. Joachim Track (Deutschland), Mitglied des LWB-Exekutivkomitees und Vorsitzender des Ausschusses für Ökumenische Angelegenheiten; Karin Achtelstetter, stellvertretende LWB-Generalsekretärin; Pfr. Sven Oppegaard, Assistierender Generalsekretär des LWB für Ökumenische Angelegenheiten; Prof. Dr. Theodor Dieter, Institut für Ökumenische Forschung, Strassburg (Frankreich); und Frank Imhoff, ELKA-Kommunikationsabteilung.
Die Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre (GE) wurde am 31. Oktober 1999 in Augsburg (Deutschland) von VertreterInnen des LWB und der römisch-katholischen Kirche unterzeichnet und gilt als ein bedeutender Meilenstein für die römisch-katholisch/lutherischen bilateralen Beziehungen.
Hanson verwies auf verschiedene sich aus der GE ergebende Prozesse, insbesondere die Vorbereitungen des Methodistischen Weltrates, die GE im Juli 2006 offiziell zu bekräftigen. „Diese Entwicklung erfüllt uns mit grosser Freude und zeigt allen, dass die biblische Lehre von der Rechtfertigung nicht so verstanden wird, als gehöre sie allein den Katholiken und Katholikinnen sowie den Lutheranern und Lutheranerinnen, sondern dass sie der ganzen Kirche gehört“, so der LWB-Präsident.
„Es sollte kein Zweifel daran bestehen, dass Katholiken und Katholikinnen sowie Lutheraner und Lutheranerinnen zusammen mit anderen auch Fragen der Ethik und der sozialen Gerechtigkeit im Licht der Lehre von der Rechtfertigung betrachten“, fügte Hanson hinzu. Er unterstrich besonders, dass die Botschaft der Rechtfertigung „der Kirche wichtige Perspektiven gibt für ihr Engagement für die Armen und für Menschen, die unter politischer Unterdrückung und Missbrauch leiden.“ In diesem Zusammenhang hob er die Verpflichtung des LWB „zur ökumenischen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Menschenrechte“ hervor.
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Papst Benedikt XVI. (Mitte) erhält von LWB-Präsident Bischof Mark S. Hanson (li.) und LWB-Generalsekretär Pfr. Dr. Ishmael Noko (re.) einen gerahmten Faksimiledruck der unterzeichneten Gemeinsamen offiziellen Feststellung zur Gemeinsamen Erklärung zur Rechtfertigungslehre. © L’Osservatore Romano |
Im Rückblick auf die jetzige vierte Phase des internationalen lutherisch/römisch-katholischen Dialogs machte Hanson aufmerksam auf die Arbeit am Schlussbericht zum Thema „Die Apostolizität der Kirche“, der den zehnjährigen Dialog der lutherisch/römisch-katholischen Kommission für die Einheit abschliesst. „Wenngleich dieser Bericht zweifellos die Unterschiede zwischen unseren Traditionen in diesem Themenbereich aufzeigen wird, so wird er sicherlich auch den Reichtum des gemeinsamen apostolischen Glaubens darlegen, den wir gemeinsam schätzen“, betonte Hanson.
Im Blick auf 2005 als das besondere, in der römisch-katholischen Kirche der Eucharistie gewidmete Jahr erklärte Hanson: „Wenngleich wir im Laufe der Geschichte unterschiedliche sprachliche Formulierungen benutzt haben, um das Geheimnis der Gegenwart Christi in Brot und Wein zum Ausdruck zu bringen, glauben Lutheraner und Lutheranerinnen zusammen mit Katholiken und Katholikinnen, dass Christus selbst in der heiligen Eucharistie in dem geweihten Brot und Wein ‚wahrhaft und wesentlich’ gegenwärtig ist und dass der/die getaufte Gläubige die Gabe des Heils empfängt.“
Während der Privataudienz verwies LWB-Generalsekretär Noko auf die GE als einen „lebendigen Brief“ und erinnerte daran, dass die Gemeinsame Offizielle Feststellung zur Gemeinsamen Erklärung beide Kirchen herausfordere, die Rechtfertigungslehre den Menschen von heute verständlich zu machen.
Er bat Papst Benedikt XVI. nachdrücklich, sein pastorales Amt zu nutzen, um Fragen der Menschenrechte in einer Welt anzusprechen, die unter so vielen Menschenrechtsverletzungen leide.
Papst Benedikt XVI. beschrieb die GE als eine wichtige Errungenschaft und unterstrich die Notwendigkeit, die verbleibenden Unterschiede im Blick auf die zentrale Frage der Rechtfertigung zu akzeptieren und eine gemeinsame Sprache zu finden, um diese Fragen gemeinsam zu erörtern.
Hier finden Sie das Grusswort von LWB-Präsident Bischof Mark S. Hanson an Papst Benedikt XVI. im Format PDF.
Hier finden Sie das Grusswort von Papst Benedikt XVI. an die LWB-Delegation in englischer Sprache.







