Erklärungen
Von links nach rechts: Regierungschef von Hongkong Tung Chee Hwam, Pfr. Dr. Gottfried Brakemeier, damaliger LWB-Präsident; Pfr. Dr. Ishmael Noko, LWB-Generalsekretär |
Inhaltverzeichnis
ERKLÄRUNG ZU JERUSALEM
Mit dem Kommen des Jahres 2000 und angesichts der Tatsache, dass sich der Friedensprozess im Nahen Osten immer noch in einem schwierigen Stadium befindet und der Status von Jerusalem noch immer nicht gelöst ist,
wird von der Neunten Vollversammlung des Lutherischen Weltbundes folgendes angenommen: Die Vollversammlung
-
bestätigt, dass Jerusalem die Stadt zweier Nationen - Israels und Palästinas - ist, in der diese ihre Menschenrechte und ihre Rechte als Nationen ausüben;
-
bestätigt, dass Jerusalem eine für drei Glaubensrichtungen - Judaismus, Christentum und Islam - wichtige Stadt ist, in der sie ihre vollen Rechte der Kultus- und Religionsfreiheit für einzelne und Religionsgemeinschaften sowie ihre Bürgerrechte und ihre geschichtlichen Rechte ausüben, die ihnen die Wahrnehmung ihrer religiösen, pädagogischen, ärztlichen und sonstigen Tätigkeiten ermöglichen;
-
erklärt, dass die gegenwärtige Siedlungspolitik den Friedensprozess gefährdet und dass Veränderungen in der Situation Jerusalems in bezug auf Demographie und Grund und Boden nur im Kontext von Verhandlungen stattfinden sollten;
-
ruft die israelische Regierung und die Palästinensische Autonomiebehörde auf, ihre politischen Verhandlungen unverzüglich wiederaufzunehmen, damit das Leid verringert und die Entwicklung von Extremismus jeglicher Art eingedämmt wird;
-
bestätigt, dass Frieden im Nahen Osten nicht Wurzel fassen kann ohne einen Versöhnungsprozess, bei dem die Kirchen im Bereich der Friedenserziehung, des Aufbaus gegenseitigen Verständnisses und Vertrauens ebenfalls eine Rolle spielen sollten;
-
ermutigt die Evangelisch-Lutherische Kirche in Jordanien (ELKJ), weiterhin einen ökumenischen Dialog zwischen den Mitgliedern der drei grossen Glaubensrichtungen zu führen, damit die Völker sich versöhnen können und damit eine bessere Grundlage für einen dauerhaften und gerechten Frieden zwischen Palästinensern und Israelis geschaffen wird, und
-
bestätigt ihre Bereitschaft und ihr Bestreben, das Bewusstsein über diese Frage in den Kirchen zu fördern und den Dialog zu erleichtern, bis Gerechtigkeit, Frieden und Versöhnung herrschen.
ERKLÄRUNG ZUR RELIGIONSFREIHEIT
Kein moderner Staat, der als demokratische Nation geachtet werden will, darf die Frage der Religionsfreiheit und Toleranz ignorieren oder diese in Artikel 18 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte der Vereinten Nationen verankerten grundlegenden Menschenrechte weiterhin verletzen. Keine Religion oder Institution darf ihren eigenen Glauben auf Kosten der jedem Menschen eigenen Freiheit, eine Religion seiner Wahl anzunehmen oder abzulehnen, verbreiten. "Fundamentalismus", ob politischer oder religiöser Art, widerspricht den Grundwerten menschlicher Würde und Freiheit.
Wir bekennen, dass religiöse Menschen oft am stärksten gegen dieses edle Prinzip verstossen.
Vorbereitung des Festgottesdienstes zur Feier des 50. Jahrestages des LWB |
Viele Nationen haben ausgezeichnete Gesetze zum Schutz aller Aspekte der Religionsfreiheit, doch wird ihre Durchsetzung von ideologischen oder fundamentalistischen Prinzipien behindert.
Da Vorfälle religiöser Diskriminierung und Intoleranz anscheinend in allen Teilen der Welt zunehmen, selbst in Ländern mit einer starken Menschenrechtstradition, erkennt die Neunte Vollversammlung des Lutherischen Weltbundes die Notwendigkeit, alle Mitgliedskirchen und die ökumenische Gemeinschaft aufzurufen, ihre Anstrengungen bei der Förderung und dem Schutz der Religionsfreiheit in ihrer eigenen Gesellschaft und auf internationaler Ebene zu verstärken.
Anlässlich des 50. Jahrestags der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte im Jahre 1998 werden die Mitgliedskirchen ersucht, sich im Kontext anderer wirtschaftlicher, sozialer, kultureller, bürgerlicher und politischer Menschenrechte besonders für die Religionsfreiheit einzusetzen:
-
durch Gebete und Fürbitten, Bibelarbeit und Gottesdienst;
-
durch Ausbildungsmaterial, Seminare und öffentliche Kundgebungen;
-
durch Teilnahme an Programmen zur Zusammenarbeit mit Menschen anderer Glaubensrichtungen und
-
wann immer nötig durch Vorsprache bei staatlichen und religiösen Behörden zur Verteidigung von einzelnen oder Gruppen, deren legitime Religionsfreiheit beschränkt oder ihnen verweigert wird.
Die Vollversammlung bittet den Generalsekretär, dem Rat im Jahre 2000 einen eingehenden Bericht über die Beteiligung der Mitgliedskirchen an der Förderung und am Schutz der Religionsfreiheit vorzulegen.
ERKLÄRUNG ZU OSTTIMOR
Die Vollversammlung ist besorgt über die Lage in Osttimor und unterstützt nachdrücklich die laufenden Friedensgespräche zwischen allen Parteien. Wir erwarten und beten, dass in der nicht allzu fernen Zukunft eine von allen Parteien gebilligte Lösung gefunden wird.
ERKLÄRUNG ZU DEN MENSCHENRECHTEN
Von links nach rechts: Nicky Lazarus Gaseb, Namibia; Prof. Dr. Choong Chee Pang, Singapur; Dr. Sigrun Møgedal, Norwegen |
In christlicher Liebe und Sorge engagiert sich der LWB für die fortgesetzte und andauernde Unterstützung von Menschenrechten in allen Ländern auf der ganzen Welt, in denen Menschen noch immer Gerechtigkeit und Grundfreiheiten ersehnen. Der LWB geht diese Verpflichtung als Teil der weltweiten christlichen Familie und unter den anderen Glaubensgemeinschaften ein, die Gerechtigkeit und Frieden anstreben, und bringt diese Verpflichtung im Gebet, durch öffentliche Fürsprache, Dialog und Solidarität zum Ausdruck.








