Anträge auf LWB-Mitgliedschaft
Anträge auf Mitgliedschaft im LWB werden in enger Beratung und Zusammenarbeit mit den GebietsreferentInnen der Abteilung für Mission und Entwicklung (AME) bearbeitet. In der Regel besucht der/die jeweilige GebietsreferentIn die Antrag stellende Kirche im Vorfeld der Antragsbearbeitung, um sich genauer über ihren Dienst und ihre Beziehungen zu anderen Mitgliedskirchen in der Region zu informieren. Bestimmte in der Verfassung des LWB und in den Ausführungsbestimmungen festgelegte Voraussetzungen müssen erfüllt sein. Ehe dem Rat ein Antrag vorgelegt wird, ist die Meinung der benachbarten LWB-Mitgliedskirchen oder des Nationalen Komitees einzuholen.
Bei der Prüfung der Anträge auf Mitgliedschaft sind bestimmte Aspekte von grosser Bedeutung. Über die vielschichtigen Probleme im Zusammenhang mit selbstständiger Mitgliedschaft oder mit der gleichzeitigen Mitgliedschaft in nationalen, regionalen und internationalen Organisationen müssen alle konfessionellen, regionalen und ökumenischen Institutionen gemeinsam beraten.
Die Mitgliedschaft einer Kirche im LWB eröffnet internationale Kontakte und wechselseitige Beziehungen zu anderen Mitgliedskirchen. Kirchen, die dem LWB bereits angehören, werden gebeten, hinsichtlich der Vorstellung, Begleitung und Unterstützung der Kirchen, die die Mitgliedschaft beantragen, aktiv zu werden: Die Verpflichtung auf die Gemeinschaft lutherischer Kirchen ist eine Verpflichtung auf die ökumenische Bewegung.




