Lutherischer Weltbund

Mandat des Projektausschusses

1. Präambel

1.1 Gemäss den LWB-Ausführungsbestimmungen wird ein vom Rat ernannter und diesem gegenüber verantwortlicher Projektausschuss ernannt, der sich aus acht Mitgliedern zusammensetzt, mindestens je einem aus Asien, Afrika, Lateinamerika, Nordamerika, Ost-/Mitteleuropa, den nordischen Ländern und West-/Mitteleuropa. Der Rat ernennt ein Mitglied des Projektausschusses zu dessen Vorsitzendem/r.

1.2 Der Projektausschuss kann um Unterstützung durch BeraterInnen / Fachleute in verschiedenen, für seine Arbeit wesentlichen Bereichen, nachsuchen.

1.3 Der Projektausschuss tritt einmal pro Jahr zusammen und dessen Mitglieder bleiben zwischen zwei Vollversammlungen im Amt.

1.4 Der Projektausschuss ist dem Rat gegenüber rechenschaftspflichtig und erstattet diesem über den Programmausschuss für Mission und Entwicklung Bericht.

2. Hauptaufgaben

2.1 Dem Rat Grundsätze und Verfahrensweisen für die Arbeit des Ausschusses zu empfehlen;

2.2 dem Rat, nach Rücksprache mit Mitgliedskirchen und Partnern weltweit, Kriterien für Projekte innerhalb der Abteilung für Mission und Entwicklung zu empfehlen;

2.3 Projekte zu bewilligen und die Abteilung für Mission und Entwicklung mit der Mittelbeschaffung zu beauftragen;

2.4 die Projektdurchführung zu überprüfen;

2.5 Verfahrensweisen für die Evaluierung von Projekten auszuarbeiten und für deren Durchführung zu sorgen;

2.6 dem Rat jährlich einen Bericht vorzulegen;

2.7 sich mit anderen im Rahmen des Mandats relevanten Fragen zu befassen.